Sperrfechter Freizeitpark
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die angegebenen Preise gelten für Buchungen ab 01.01.18 bis zur Herausgabe von neuen Reservierungsbedingungen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung erfolgt ist.

1. Abschluss des Vertrages

Die Mindestbuchung für eine Reservierung beträgt 5 Übernachtungen. Zu bestimmten Saisonzeiten ist auch eine abweichende Mindestbuchung möglich. Wünsche auf einen bestimmten Stellplatz werden gerne berücksichtigt. Wir behalten uns das Recht vor, zugeteilte Stellplätze zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

2. Rabatte

Mit Übernahme Ihres Stellplatzes haben Sie sich mit unseren aktuellen Preisen einverstanden erklärt. Bei Irrtümern in der Korrespondenz, gilt die aktuelle Preisliste.

3. Platzordnung

Die ausgehängte Platzordnung ist Bestandteil der Reservierungsbedingungen und wird ohne Einschränkung anerkannt. Nur als Freizeitfahrzeuge eingetragene Kfz bzw. Fahrzeuge mit Zwangsbelüftung dürfen zum Übernachten genutzt werden. Eine gültige Gasprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme auf dem Campingplatz.

4. Hunde

Hunde sind bei uns, mit Ausnahme von Kampfhunden und als gefährlich eingestufte Hunderassen, willkommen. Die Hunde sind an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaften sind aufzusammeln und zu entsorgen. Das Mitbringen von Hunden muss bei der Reservierung angegeben werden.

5. An- und Abreise

Stellplatz Anreise ab 15.00 Uhr und Abreise bis 11.30 Uhr. Frühere Anreise und spätere Abreise auf Anfrage.

Anreisezeiten:

April und Oktober15.00 – 18.00 Uhr
Mai, Juni, Juli, August und September15.00 – 19.00 Uhr
November bis Ende März15.00 – 17.00 Uhr

Sollte sich Ihre Anreise verzögern, ist die Rezeption unverzüglich telefonisch zu informieren. Eine spätere Anreise ist nicht möglich.

6. Rücktritt

6.1 Rücktritt durch den Mieter

Sie können vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss uns der Rücktritt schriftlich, unter Angabe der Reservierungsnummer, mitgeteilt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Am besten ist die Zustellung per Brief, Fax unter 07136 20081 oder per Email: info@sperrfechter-freizeitpark.de

Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:20% (mindestens jedoch 25 Euro)
Rücktritt bis zum 15. Tag vor Beginn der Mietzeit:50%
danach und bei Nichterscheinen:90%

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.

Der Sperrfechter Freizeitpark haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste, Straßen- oder Flugzeuglärm.

6.2 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von Seiten des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Mietkosten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

7. Anzahlung

Wir bitten Sie, die Richtigkeit der Buchungsdaten zu prüfen und die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung vorzunehmen. Beachten Sie bitte, dass eine Nichtzahlung des Anzahlungsbetrages keine Aufhebung des Gastaufnahmevertrages bewirkt und dieser daher verbindlich bleibt, uns jedoch berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Gastaufnahmevertrages zurückzutreten. Die Anzahlung entspricht in der Regel 30% der Gesamtkosten. Bei Buchungen unter 5 Nächten werden pauschal 50 Euro erhoben, beziehungsweise der Gesamtpreis.

8. Mietwohnwagen

Für Mietwohnwagen beträgt die Mindestmietzeit 5 Übernachtungen. Die An- und Abreise ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen.

Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten nicht gestattet.

Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages ist zu leisten. Die Anzahlung ist bis 14 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung/Rechnung vorzunehmen. Die restliche Miete ist 14 Tage vor der Anreise fällig.

Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten.

Überprüfen Sie bitte Objekt und Inventar bei Ankunft. Eventuelle Mängel bitten wir zu melden, damit für Abhilfe gesorgt werden kann.

Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung.

Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke, usw., die Entleerung des Kühlschrankes und der Chemietoilette, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glasabfälle, Plastik).

Rücktritt siehe Punkt 6.

9. Falsche Angaben

Werden Personendaten des Mieters, seiner Mitbewohner, die Reisedauer oder die Angaben über die einzelnen Positionen in der Rechnungstellung unvollständig und/oder unrichtig angegeben, so kann dies ein Recht für die fristlose Kündigung des Vertrages darstellen.

10. Besuch

Besucher sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Der Mieter haftet für die vom Besucher zu entrichtenden Gebühren. Er ist verpflichtet seinen Besucher an der Rezeption anzumelden.

11. Internetnutzung

Der Mieter kann per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Datenbankrechte etc.) zu verletzen, keine kostenpflichtige Dienste auf Kosten des Internetzugangsinhabers zu nutzen (z.B. Musik- oder Filmdateien herunterzuladen etc.), keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.

Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

12. Minderjährige

Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines Erwachsenen aufgenommen werden.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

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