Sperrfechter Freizeitpark
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Solar — aber sicher

Regelung PV-Inselanlagen

Für Photovoltaik auf Dauerstellplätzen im Sperrfechter Freizeitpark. Diese Regelung gilt verbindlich für alle Pächter. Stand: 04.07.2023.

Das Wichtigste in Kürze

Zur schnellen Orientierung. Verbindlich sind die vollständigen Regeln darunter.

nur Inselanlagen
keine Balkonkraftwerke
max. 1 kWp
Solarleistung pro Parzelle
max. 2 Batterien
AGM — keine Lithium-Batterien
Abnahme Pflicht
durch eine Elektrofachkraft

Die Kacheln fassen nur einzelne Punkte zusammen. Massgeblich ist der vollständige Regeltext.

Die Regelung im Wortlaut

  1. Es sind nur Inselanlagen erlaubt. Der Betrieb eines sogenannten Balkonkraftwerks ist nicht möglich, da u.a. deren rechtlicher Rahmen sich auf Wohnungen/Häuser bezieht und nicht auf Campingstellplätze.
  2. Sämtliche Teile der Anlage haben eine CE-Kennzeichnung (Nummer) vorzuweisen.
  3. Trennung von Solaranlage und Wechselrichter durch PV-Trennschalter und entsprechender Absicherung. Bei Nichtanwesenheit muss die Anlage ausser Betrieb sein.
  4. Solarleistung pro Parzelle: max. 1 kWp.
  5. Maximal 2 Batterien (AGM-Batterien = Bleigel-/Bleisäure- oder Fliessbatterien).
  6. Aus Brandschutzgründen sind keine Lithium-Batterien erlaubt.
  7. Als Steckverbindungen dürfen nur MC4-Verbinder verwendet werden.
  8. Die Leitung muss H1Z2Z2 und der Kabelquerschnitt 6 mm² entsprechen. Kabelfarbe: Für + ist rot und für – schwarz zu verwenden. Die Kabel sind in einem FBY-Leerrohr zu verlegen.
  9. Die Anlage ist gegen Wind und Sturm zu sichern. Durch Sturm oder Hagel beschädigte Platten müssen innerhalb von 7 Tagen ausgetauscht oder demontiert werden.
  10. Batterie und Wechselrichter sind vor Sonneneinstrahlung zu schützen.
  11. Die Anlage muss durch eine Elektrofachkraft überprüft und abgenommen werden. Das Abnahmeprotokoll, aus dem die Bauteile hervorgehen, ist der Platzverwaltung spätestens bei Inbetriebnahme vorzulegen.
  12. Es ist pro Parzelle ein ABC-Feuerlöscher (mind. 2 kg) und ein Rauchwarnmelder anzubringen.
  13. An der Parzelle muss durch ein entsprechendes Hinweisschild auf die PV-Anlage hingewiesen werden.
  14. Die PV-Felder dürfen nicht direkt auf PVC-Dächern montiert werden. Eine Aufständerung durch einen Metallunterbau (Alu oder Stahl) ist zwingend notwendig.
  15. Bei nicht erlaubter/nicht geprüfter Anlage ist die Anlage sofort ausser Betrieb zu nehmen und binnen 10 Werktagen vom Pächter abzubauen. Ansonsten erfolgt der Abbau durch die Platzverwaltung. Die Kosten trägt der Pächter.
  16. Die Risiken einer PV-Anlage sind nicht von der Gruppenhaftpflicht gedeckt. Ein privater Haftpflichtschutz ist vorzulegen.

Original-Aushang

Die abgebildete Grafik ist die Vorlage, aus der die Regeln oben übernommen wurden.

Regelung PV-Inselanlagen im Sperrfechter Freizeitpark, Stand 04.07.2023
Aushang „Solar — aber sicher! Regelung PV-Inselanlagen" — Sperrfechter Freizeitpark, Stand 04.07.2023. Angaben vom Betreiber gegenprüfen.
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